Mein Ziel als Strafverteidiger ist es, in Abstimmung mit Ihnen das beste Ergebnis mit den Mitteln des Rechts für Sie zu erzielen.
Ich verteidige Sie
in fast sämtlichen Bereichen des Strafrechts, wie zum Beispiel, bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Körperverletzungen, Diebstahl, Raub, Erpressung, Betrug, Totschlag oder Straßenverkehrsdelikten.
So kann ich für Sie tätig werden bei
Die Abrechnung meiner Leistungen erfolgt grundsätzlich nach den gesetzlichen Regeln, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei besonders aufwendigen oder bedeutenden Angelegenheiten kann es sich ergeben, dass ich für Sie nur auf Grundlage einer schriftlichen Honorarvereinbarung tätig werde.
Damit es keine unangenehme Überraschung gibt, klären wir die Frage der Vergütung bereits beim ersten Beratungsgespräch.
In geeigneten Fällen übernehme ich Ihre Verteidigung gerne auch als Pflichtverteidiger oder interveniere im Bereich der Nebenklage als beigeordneter Rechtsanwalt.