Leistungen



Verteidigung

Mein Ziel als Strafverteidiger ist es, in Abstimmung mit Ihnen das beste Ergebnis mit den Mitteln des Rechts für Sie zu erzielen.
 

Ich verteidige Sie 

  • im Ermittlungsverfahren gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft
  • vor Gericht, auch wenn ich in der 1. Instanz noch nicht für Sie tätig war und
  • in der Strafvollstreckung / Unterbringung

in fast sämtlichen Bereichen des Strafrechts, wie zum Beispiel, bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Körperverletzungen, Diebstahl, Raub, Erpressung, Betrug, Totschlag oder Straßenverkehrsdelikten.




Nebenklage

Als Geschädigter einer Straftat sind Sie nicht nur Zeuge im Strafverfahren gegen den Täter.  Mit anwaltlicher Unterstützung können Sie auf das Verfahren auch Einfluss nehmen.

So kann ich für Sie tätig werden bei

  • polizeilichen, staatsanwaltschaftlichen oder gerichtlichen Vernehmungen als Beistand
  • Akteneinsicht
  • Erhebung der Nebenklage und Vertretung in der Hauptverhandlung
  • Geltendmachung von Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüchen gegen den Täter im Strafprozess im Wege des sogenannten Adhäsionsverfahrens.


 


Vergütung

Die Abrechnung meiner Leistungen erfolgt grundsätzlich nach den gesetzlichen Regeln, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei besonders aufwendigen oder bedeutenden Angelegenheiten kann es sich ergeben, dass ich für Sie nur auf Grundlage einer schriftlichen Honorarvereinbarung tätig werde.

Damit es keine unangenehme Überraschung gibt, klären wir die Frage der Vergütung bereits beim ersten Beratungsgespräch.

In geeigneten Fällen übernehme ich Ihre Verteidigung gerne auch als Pflichtverteidiger oder interveniere im Bereich der Nebenklage als beigeordneter Rechtsanwalt.

 

 
 
 
 
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